So locker viele Kleider- und Benimmregeln im Alltag mittlerweile gehandhabt werden, sind die wesentlichen Rituale anlässlich eines Trauerfalls doch nach wie vor unverändert geblieben. Von regionalen Besonderheiten und speziellen Abläufen konfessionsgebundener Beerdigungen abgesehen, gilt es ganz allgemein folgende Dinge zu beachten:
Angehörige und Hinterbliebene tragen zu Trauerfeier und Beerdigung üblicherweise dunkle Kleidung in Schwarz oder Dunkelblau (es sei denn, der Verstorbene hat es beispielsweise im Rahmen der Bestattungsvorsorge ausdrücklich anders verfügt).
In der erweiterten Trauergemeinde können Frauen wie Männer auch Farben kombinieren, so es sich denn um gedeckte Töne handelt. Kinder dürfen Farbe zeigen – aber bitte nicht zu grell.
T-Shirts, kurze Hosen, Miniröcke, Turnschuhe oder ähnlich saloppe Kleidungsstücke haben auf der Trauerfeier oder Beerdigung nichts zu suchen.
Mag die musikalische Untermalung der Trauerfeier auf Wunsch des Verstorbenen auch schwungvoll ausfallen – das Tanzbein hat stillzuhalten.
Die Sitzordnung während der Trauerfeier ist traditionell festgelegt: Die erste Reihe ist der Familie vorbehalten, dahinter folgen enge Freunde, schließlich entferntere Bekannte.
Das Ablegen von Blumen am Grab oder das Streuen von Blumenblättern in das Grab sind Zeichen der Zuneigung und Würdigung. Die traditionellen 3 Hände mit Erde stehen für die symbolische Schließung des Grabes.
Anschließend gehen die Trauergäste an den Angehörigen vorbei und drücken ihre Anteilnahme aus. Dies kann stumm oder mit einigen wenigen Worten geschehen.Wenn Angehörige ausdrücklich von Beileidsbekundungen am Grab absehen, sollten Sie diesen Wunsch unbedingt respektieren.