Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine emotionale Ausnahmesituation, in der rationales Handeln zunächst kaum möglich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Ereignis schon erwartet worden war oder unvermittelt eingetreten ist.
Wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim eintritt, müssen Sie zunächst nur ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl beauftragen. Für den Moment brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern – außer natürlich um sich selbst und Ihre Angehörigen.
Sofern sich der Todesfall in der häuslichen Umgebung ereignet, müssen Sie die ersten Schritte selbst in die Wege leiten.
Der Arzt stellt dann eine Todesbescheinigung aus, die für alle weiteren Schritte von grundlegender Bedeutung ist. Liegt die Todesbescheinigung vor, sollten Sie uns zu Ihrer eigenen Entlastung zeitnah informieren.
Das Team vom Bestattungshaus Schippan ist unter der Rufnummer 035753-6009 rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr erreichbar und steht Ihnen in allen Belangen eines Trauerfalls verlässlich und kompetent zur Seite.
Ein Todesfall ist mit vielfältigen Formalitäten verbunden, die wir gerne für Sie erledigen. In jedem Fall sollten Sie zeitnah einige persönliche Dokumente des Verstorbenen bereithalten.
bei ledigen Personen:
bei verheirateten Personen:
bei geschiedenen Personen:
bei verwitweten Personen:
bei Rentnern:
Falls der Verstorbene schon zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat, wird dieses Dokument ebenfalls benötigt. Gleiches gilt für einen eventuell vorhandenen Grabvertrag.
Sofern ein Vorsorgevertrag mit dem Bestattungshaus Schippan vereinbart wurde, liegen uns die notwendigen Informationen natürlich schon vor. Alle weiteren Schritte klären wir dann im persönlichen Gespräch.