Was tun im Trauerfall? Die wichtigsten Schritte

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine emotionale Ausnahmesituation, in der rationales Handeln zunächst kaum möglich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Ereignis schon erwartet worden war oder unvermittelt eingetreten ist.

Im Krankenhaus oderPflegeheim

Wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim eintritt, müssen Sie zunächst nur ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl beauftragen. Für den Moment brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern – außer natürlich um sich selbst und Ihre Angehörigen.

In häuslicher Umgebung

Sofern sich der Todesfall in der häuslichen Umgebung ereignet, müssen Sie die ersten Schritte selbst in die Wege leiten.

Melden Sie sich bitte:

Beim Hausarzt oder

Beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst

Tel. 116 117 (ohne Vorwahl)

Der Arzt stellt dann eine Todesbescheinigung aus, die für alle weiteren Schritte von grundlegender Bedeutung ist. Liegt die Todesbescheinigung vor, sollten Sie uns zu Ihrer eigenen Entlastung zeitnah informieren.

Bestattungshaus Schippan
Tel. 035753-60 09 oder in
Ihrer Filiale vor Ort

Das Team vom Bestattungshaus Schippan ist unter der Rufnummer 035753-6009 rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr erreichbar und steht Ihnen in allen Belangen eines Trauerfalls verlässlich und kompetent zur Seite.

Ein Todesfall ist mit vielfältigen Formalitäten verbunden, die wir gerne für Sie erledigen. In jedem Fall sollten Sie zeitnah einige persönliche Dokumente des Verstorbenen bereithalten.

Benötigte
Dokumente

  • Personalausweis

bei ledigen Personen:

  • Geburtsurkunde

bei verheirateten Personen:

  • Stammbuch,
  • Heiratsurkunde oder
  • Familienregisterauszug

bei geschiedenen Personen:

  • Heiratsurkunde und Scheidungsurteil oder
  • Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk

bei verwitweten Personen:

  • Heiratsurkunde und
  • Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse

bei Rentnern:

  • Rentenanpassungsbescheid und
  • evtl. andere Versorgungsmitteilungen
  • Policen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen

Bestattungsvorsorgevertrag oder Grabvertrag

Falls der Verstorbene schon zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat, wird dieses Dokument ebenfalls benötigt. Gleiches gilt für einen eventuell vorhandenen Grabvertrag.

Sofern ein Vorsorgevertrag mit dem Bestattungshaus Schippan vereinbart wurde, liegen uns die notwendigen Informationen natürlich schon vor. Alle weiteren Schritte klären wir dann im persönlichen Gespräch.

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