Vorsorgevollmacht

Als Ergänzung kann der Patientenverfügung auch gleich eine Vorsorgevollmacht beigelegt werden. Darin legen Sie fest, wer sich notfalls um Ihre behördlichen und geschäftlichen Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Unterstützung bei der Ausgestaltung der Vollmacht erhalten Sie bei Bedarf auch von ärztlicher oder anwaltlicher Seite.

(Link zur aktuellen Patientenverfügung BMJV)

Vorsorgemaßnahmen Patientenverfügung

Unfall oder schwere Krankheit: Unvorhersehbare Ereignisse können dazu führen, dass ein Mensch plötzlich nicht mehr handlungsfähig ist, sich nicht einmal mehr seinem Umfeld mitteilen kann. In solchen Situationen hilft eine Patientenverfügung. Die schriftlich dokumentierten Vorstellungen zur medizinischen Versorgung sind für die behandelnden Ärzte bindend und von entscheidender Bedeutung, wenn es um die Fortführung von lebensverlängernden Maßnahmen geht.

Auch wenn Sie bei bester Gesundheit sind und noch viele Lebensjahre vor Ihnen liegen: Auf das Verfassen einer Patientenverfügung sollten Sie nicht verzichten. Im Ernstfall ist es für Ihre Angehörigen eine gewaltige Erleichterung, Ihren Wünschen entsprechend entscheiden zu können.

Organspende

In Verbindung mit der Patientenverfügung – oder auch unabhängig davon – ist außerdem die Frage der Organspende zu klären. Nicht jeder verfügt über einen Organspendeausweis, der zusammen mit den Personalpapieren stets verfügbar sein sollte.

Da der Faktor Zeit in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle spielt, wird der Besitz eines solchen Dokuments u. a. seitens der Krankenversicherungen dringend empfohlen. Damit ist auch an dieser Stelle gewährleistet, dass Ihre Wünsche wirklich berücksichtigt werden und keine anderweitigen Verfügungen getroffen werden können.

(Link zur Download-Vorlage BMG)

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